Bürgerentscheid Offenburg:

geht alle an

Beim Bürgerentscheid am 08.03.2026 stellen Sie die Weichen für die Entwicklung Ihrer Stadt.
Machen Sie mit, machen Sie sich kundig und treffen Sie eine informierte Entscheidung, ob auf dem Flugplatz ein Gewerbegebiet entstehen soll.
INFOS VOR ORT
STADTRAUM, Steinstr. 18,
ab 6. Februar 2026
Fr. 15–18 Uhr, Sa. 10–13 Uhr
DEBATTENHEFT
ZUM BÜRGERENTSCHEID
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Darum geht es beim BÜRGERENTSCHEID
Anlass und Hintergrund
Grund für den Bürgerentscheid ist die Planung eines Gewerbegebietes auf dem Gelände des Sonderlandeplatzes Offenburg. Unmittelbar angrenzend an das interkommunale Gewerbegebiet hoch³ ist das Areal im Flächennutzungsplan schon lange als Gewerbefläche für den Erweiterungsbedarf örtlicher Unternehmen vorgesehen. Derzeit wird das Gelände für Sport- und Hobbyflug genutzt. Da keine anderen Flächenreserven mehr vorhanden sind, muss entschieden werden, ob eine gewerbliche Entwicklung auf diesem Gelände erfolgt. Aufgrund der großen Bedeutung hat der Gemeinderat beschlossen, diese Entscheidung in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zu legen.
Wie lautet die entscheidende Frage
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg schreibt vor, dass die im Rahmen eines Bürgerentscheides vorgelegte Frage einfach und eindeutig mit Ja oder Nein beantwortbar sein muss. Die Frage des bevorstehenden Bürgerentscheides lautet deshalb:
Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?
Wie ist das Verfahren
Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die am 8. März mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Offenburg haben und deutsche oder EU-Staatsangehörige sind. Die Abstimmung findet zeitgleich mit der Landtagswahl von 8 bis 18 Uhr in den Wahllokalen statt. Eine Briefabstimmung ist möglich, die Unterlagen dazu werden voraussichtlich ab Ende Januar versendet. Ab dann kann die Abstimmung per Brief beantragt werden. Damit das Ergebnis verbindlich ist, muss die Mehrheit der gültigen Stimmen für eine Antwort mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen (Quorum). Anderenfalls hat der Bürgerentscheid keine Wirkung und der Gemeinderat ist aufgerufen zu entscheiden.
Wie geht es bis zum 8. März weiter
Wegen der großen Tragweite, die der Ausgang des Bürgerentscheids hat, wird es bis zum 8. März vielfältige Möglichkeiten geben, sich über die Sachlage zu informieren und Meinungen auszutauschen. Neben verschiedenen digitalen und analogen Medien wird es ab Ende Januar im STADTRAUM in der Steinstraße einen festen Info-Raum geben. Zusätzlich sind Live-Formate geplant, bei denen alle zu Wort kommen und ihre Positionen vertreten können. Ein Termin dazu steht bereits fest: Am 27. Februar in der Oberrheinhalle.
Was geschieht nach dem Bürgerentscheid
Im Falle einer Entscheidung für das Gewerbegebiet wird ein städtebauliches Konzept für die Entwicklung des Gebiets erarbeitet, das Aspekte wie Naherholung und Lärmschutz berücksichtigt. In den Planungsprozess werden auch die Bürgerinnen und Bürger der angrenzenden Stadtteile einbezogen. Bei der Suche nach einem Standort für die Vereinsaktivitäten der Fliegergruppe wird die Stadt aktiv unterstützen. Im gegenteiligen Fall findet keine Gewerbeflächenentwicklung auf dem Areal des Sonderlandeplatzes (Flugplatz) statt.
Ausgangslage
Entwicklung
In Offenburg ansässig sind: einige der wichtigsten Mittelständler Deutschlands, Weltmarktführer, Hidden Champions, internationale Unternehmen sowie Unternehmen aus Zukunftsbranchen. Begünstigt durch die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien liegt ein starker Fokus auf Digitalisierung und Innovation. Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeitstechnologien und Kreislaufwirtschaft spielen ebenfalls eine wachsende Rolle. Insgesamt ist die Entwicklung geprägt von Wachstum und Innovation. Nur eines fehlt: Flächen für Expansion oder Neustrukturierung. Viele Unternehmen befassen sich mit Abwanderungsszenarien – einige sind bereits gegangen.
Potenziale
In umfassenden Flächenpotenzialanalysen wurden sämtliche denkbaren Flächen auf ihre Eignung für Unternehmenserweiterungen geprüft. Dabei wurden Faktoren wie Größe, Lage, Zuschnitt, Erreichbarkeit sowie Umwelt- und Nutzungsrestriktionen bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass der Flächenbedarf durch Reaktivierung oder Intensivierung von Bestandsflächen nicht aufgefangen werden kann und für die Neuausweisung eines Gewerbegebiets auf Stadtgebiet keine weiteren Möglichkeiten bestehen. Einzig infrage kommendes Areal im Eigentum der Stadt und durch Größe, Lage, Infrastruktur und Anbindung nahezu ideal geeignet: das Gebiet des Flugplatzes (Sonderlandeplatz).
Die Ergebnisse der Potenzialanalysen stehen als Download zur Verfügung.
Perspektiven
Unternehmen brauchen Planungssicherheit, um zu investieren. Das betrifft insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter Flächen und klare Genehmigungsverfahren. Offenburg selbst braucht wachstumsstarke Unternehmen, die in die Zukunft investieren, um dauerhaft Daseinsvorsorge auf hohem Niveau zu leisten sowie Bildung, Soziales, Infrastruktur und Kultur zu finanzieren. Im geplanten Gewerbegebiet kommt beides zusammen.
Steckbrief: Was ist die Planung für das Gewerbegebiet auf dem Gelände des Flugplatzes
Lage
Auf dem Flugplatz und angrenzenden Flächen im Südwesten von Offenburg im Gewann Königswaldfeld soll ein Gewerbegebiet entstehen. Konkret geht es um Flächen zwischen dem Südring, der Straße Am Flugplatz, der Justizvollzugsanstalt und der Otto-Lilienthal-Straße.
Größe
Bis zu 20 ha in zwei Bauabschnitten von jeweils 10 ha. Nur der nördliche und mittlere Teil des Flugplatzes werden bebaut. Das rund 8 ha große südliche Drittel des Flugplatzes soll nicht bebaut werden. Dort soll die Landebahn rückgebaut und die Fläche renaturiert werden.
Einbettung
Negative Auswirkungen auf Wohnqualität und Grundstückspreise in Wohngebieten sind nicht zu erwarten, da ausreichend Distanz besteht und Grüngürtel die klare Abgrenzung sichern. Die Kleingartenanlage Stockfeld, Ponyhof und der Königswald bleiben erhalten.
Konzept
Für das Gewerbegebiet wurde ein städtebauliches Rahmenkonzept entwickelt. Darin sind neben den drei Baufeldern auch Reserveflächen für eine langfristige Entwicklung vorgesehen. Die Reserveflächen sind größtenteils im Privateigentum und Erwerbsversuche bisher erfolglos gewesen.

