FAQ zum Bürgerentscheid

Inhaltsverzeichnis

Basiswissen

zum Bürgerentscheid​

Ein Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) ist ein direktdemokratisches Instrument, das es den Bürgern ermöglicht, über bestimmte Angelegenheiten der Gemeinde direkt abzustimmen.

Der Bürgerentscheid wird gemeinsam mit der Landtagswahl am Sonntag, den 08. März 2026 durchgeführt. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Folgende Frage steht zur Abstimmung:
„Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“

Der Gemeinderat der Stadt Offenburg hat in seiner Sitzung am 10. November 2025 mit 31 zu 8 Stimmen die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Frage „Sind Sie für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung?“ beschlossen.

Abstimmungsberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie Staatsangehörige der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Offenburg haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Recht zur Abstimmung ausgeschlossen sind.

Die Abstimmungsberechtigung beim Bürgerentscheid ist neben der Staatsangehörigkeit und dem Mindestabstimmungsalter auch an den Hauptwohnsitz bzw. den gewöhnlichen Aufenthaltsort geknüpft. Da beim Bürgerentscheid über Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde abgestimmt wird, die damit den Offenburger Bürgern zur Entscheidung unterstellt wird, sind nur Offenburger*innen zur Abstimmung aufgerufen.

Nein, alle Abstimmungsberechtigten erhalten bis zum 15. Februar 2026 automatisch eine Abstimmungsbenachrichtigung, sofern sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind.

Sofern Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich an die Mitarbeitenden des Wahlbüros unter
wahlen@offenburg.de0781/82-2060

Auch beim Bürgerentscheid ist analog zur Landtagswahl die Abstimmung per Brief möglich. Briefabstimmungsunterlagen können mittels Formular auf der Abstimmungsbenachrichtigung oder online unter www.offenburg.link/briefwahl beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich unzulässig.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund eines technischen Fehlers des IT-Dienstleisters ist der auf der Wahlbenachrichtigung vorhandene QR-Code zur Beantragung der Briefwahl dauerhaft ungültig.

Der Versand der Briefabstimmungsunterlagen beginnt voraussichtlich Anfang Februar.

Sämtliche Informationen rund um die Gremiensitzungen der Stadt Offenburg finden Sie auf unserem Bürgerinfoportal unter: https://ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/info.php
Sie haben eine Stimme und stimmen mit JA für die Entwicklung des Sonderlandeplatzes (Flugplatzes) zu einem Gewerbegebiet auf Offenburger Gemarkung und mit NEIN dagegen.
Die beim Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellte Frage muss stets auf eine konkrete Entscheidung gerichtet sein, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Dies geht aus dem Grundsatz der Klarheit und Eindeutigkeit demokratischer Abstimmungen hervor und findet sich auch in Art. 26 Abs. 5 der Landesverfassung wieder.
Die öffentliche Ermittlung der Abstimmungsergebnisse in Form der Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr nach abgeschlossener Auszählung der abgegebenen Stimmen zur Landtagswahl. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist noch am Wahlabend zu rechnen, der Gemeindewahlausschuss stellt das endgültige Ergebnis zu einem späteren Zeitpunkt fest.
§ 21 Abs. 7 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg (GemO) legt fest, dass die bei einem Bürgerentscheid gestellte Frage in dem Sinne entschieden ist, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten beträgt. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet. Ist die Mehrheit von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten nicht erreicht worden, hat der Gemeinderat die Angelegenheit zu entscheiden. Sofern die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde hat der Gemeinderat über die Angelegenheit zu entscheiden.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids entfaltet die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist für die Stadt Offenburg folglich bindend. Der Beschluss kann lediglich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Ausgangslage

Eine umfassende Untersuchung aller Offenburger Gewerbegebiete durch ein Planungsbüro ergab, dass dort so gut wie keine Reserven für die Ansiedlung von Unternehmen mehr vorhanden sind.

Es sind in Offenburg praktisch keine Gewerbeflächenreserven mehr verfügbar, auf die ortsansässige Unternehmen bei Erweiterungs- und Umstrukturierungsbedarf zurückgreifen können. Gleichzeitig erreichen die Stadtverwaltung immer wieder Anfragen örtlicher Unternehmen, die erweitern wollen oder sogar müssen, um am Standort Offenburg weiter gedeihen zu können.

Die Stadtverwaltung hat einen umfassenden Suchlauf im gesamten Stadtgebiet zu möglichen Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbeflächen durchgeführt und hierzu im Gemeinderat berichtet. Der Suchlauf ergab, dass die Fläche des Sonderlandeplatzes und umliegende Flächen im Gewann Königswaldfeld aus fachlicher Sicht das einzige vollumfänglich geeignete größere Gewerbeflächenentwicklungspotenzial in Offenburg bieten.

Die Bereitstellung von Gewerbeflächen ermöglicht in Offenburg ansässigen Unternehmen Erweiterungen und Neustrukturierungen. Sie sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und unterstützt die langfristige Sicherung des Wirtschaftsstandorts und den Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Region.

Über den bereits manifestierten Bedarf hinaus sind bebaubare Gewerbeflächenreserven auch im Sinne eines vorausschauenden Gewerbeflächenmanagements notwendig, um im Bedarfsfall innerhalb vertretbarer Zeiträume reagieren zu können. Bebaubare Gewerbeflächenreserven eröffnen zudem kommunale Handlungsspielräume, da sie Standortverlagerungen von Gewerbebetrieben innerhalb des Stadtgebiets zur Optimierung der Gewerbestruktur oder zur Umsetzung übergeordneter städtebaulicher Entwicklungen ermöglichen.

Nicht zuletzt werden so Zusagen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit im Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg eingelöst, dem neben der Stadt Offenburg die Gemeinden Hohberg, Durbach, Ortenberg und Schutterwald angehören.

Das Gewerbegebiet leistet einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Offenburgs. Die dort ansässigen Unternehmen schaffen Ausbildungs- und Arbeitsplätze und tragen über die Gewerbesteuer maßgeblich zu den Einnahmen der Stadt bei. Diese Einnahmen ermöglichen die Finanzierung von Schulen, Kindertagesstätten, sozialen und kulturellen Einrichtungen, Sportanlagen und der städtischen Infrastruktur. Darüber hinaus ermöglicht die Zusammenarbeit mit Offenburger Unternehmen eine praxisnahe Ausbildung an der Hochschule Offenburg und stärkt damit die Verbindung zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtgesellschaft. Die Weiterentwicklung von Gewerbeflächen setzt zugleich ein Zeichen für Fortschritt und Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Offenburg.

Bereits bei den ersten Überlegungen für ein interkommunales Gewerbegebiet vor rund 30 Jahren fiel die Wahl auf den südlichen Stadtbereich zwischen A5 und B3/33. Im Jahr 2009 wurde der nördliche Teil des Sonderlandeplatzes durch Beschluss des Gemeinderats und der Verwaltungsgemeinschaft dann endgültig als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen.

Gewerbegebiet

Das Gewerbegebiet ist für Unternehmen gedacht, die bereits in Offenburg oder der umliegenden Region ansässig sind und Erweiterungsflächen brauchen. Dabei ist insbesondere an Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes gedacht. LKW-intensive Unternehmen wie Speditionen, Verteil- oder Logistikzentren bleiben außen vor. Aufgrund der Nähe zu bestehenden Siedlungen kommen keine Unternehmen in Frage, die stärkere Emissionen verursachen oder Störfallrisiken mit sich bringen.

Die Vergabe von Grundstücken an Logistikunternehmen mit hohem Verkehrsaufkommen ist nicht vorgesehen. Bei einem durchschnittlichen Flächenbedarf von rund fünf bis sechs Hektar wäre das Gewerbegebiet bereits mit drei bis vier solcher Unternehmen vollständig ausgelastet und es gäbe keine Erweiterungsflächen für bestehende Offenburger Unternehmen mehr. Die Entwicklungsbedürfnisse und Anliegen der örtlichen Unternehmen genießen jedoch Priorität.

Im geplanten Gewerbegebiet sind keine Betriebe vorgesehen, die erhebliche Lärmemissionen verursachen. Dies wird bereits im Bebauungsplan festgelegt und bei der Vergabe der Grundstücke berücksichtigt. Bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen gelten die aktuell verbindlichen, strengen Grenzwerte für Emissionen. Darüber hinaus bedingt die Nähe zur Justizvollzugsanstalt, dass Lärmemissionen nur in sehr begrenztem Umfang zulässig sind.

Die Gebäudehöhen werden in der Regel im üblichen Rahmen anderer Offenburger Gewerbegebiete liegen. Um Flächen effizient zu nutzen, wird jedoch die mehrgeschossige Bebauung angestrebt, wo dies sinnvoll und möglich ist – etwa bei Bürogebäuden oder Parkhäusern. In Einzelfällen können Bauhöhen bis zu 20 Meter oder darüber hinaus reichen. 

Es ist geplant, das Gebiet unter dem Dach des Zweckverbands Gewerbepark Raum Offenburg zu entwickeln, den die Gemeinden Offenburg, Hohberg, Schutterwald, Durbach und Ortenberg gegründet haben. Die Verbandsversammlung
des Zweckverbands Gewerbepark Raum Offenburg hoch³ entscheidet, an wen Grundstücke vergeben werden. Sie besteht aus gewählten Gemeinderatsmitgliedern, die alle fünf Jahre neu bestimmt werden, und sorgt für eine transparente, bürgernahe Kontrolle aller Entscheidungen.

Das Gewerbegebiet soll über die bestehenden Straßen Am Flugplatz und Otto-Lilienthal-Straße erschlossen werden, die hierzu ausgebaut und mit zusätzlichen Geh- und Radwegen versehen werden sollen. Um umweltfreundliche Verkehrsarten zu fördern, soll das Radwegenetz ausgebaut werden. Weiter ist geplant, eine Buslinie bis ins Gebiet zu führen.

Die Nutzung der Gewerbegrundstücke unterliegt strengen Standards für Nachhaltigkeit, Immissionsschutz und Begrünung. Jedes muss Grünflächen aufweisen und umfangreichen Pflanzpflichten nachkommen. Bei den Gebäuden sind Fassadenbegrünungen, extensive Dachbegrünung und Photovoltaik vorgesehen.

Eine umfassende Eingrünung des Gebiets ist vorgesehen. Entlang der Straßen und um das Gebiet herum sind umfassende Baumpflanzungen geplant. In Richtung Hildboltsweier und Uffhofen sind Grünzüge geplant. Bei den Gebäuden sind eine extensive Dachbegrünung und Fassadenbegrünungen vorgesehen. Das südliche Drittel des Flugplatzes soll nicht bebaut, sondern ökologisch aufgewertet und renaturiert werden.

Das Energiekonzept des Gewerbegebiets sieht mit Fernwärme und Photovoltaiknutzung eine möglichst klimaneutrale Versorgung vor. Mit dem geplanten Anschluss an das europäische Wasserstoffnetz in den 2030ern kann dann auch der Bedarf an Prozesswärme umweltschonend realisiert werden.

Das Gewerbegebiet wird im Rahmen des Zweckverbands Gewerbepark Raum Offenburg (GRO) realisiert und Bestandteil des Gewerbeparks hoch³ sein. Dieser Zweckverband ist ein Zusammenschluss der Stadt Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald zum gemeinsamen Betrieb des Gewerbeparks. Alle Entscheidungen werden von der Zweckverbandsversammlung getroffen, in der die beteiligten Gemeinderäte vertreten sind. Ziel des Zweckverbands ist es, die Entwicklung von Gewerbeflächen über Gemeindegrenzen hinweg zu koordinieren und eng miteinander abzustimmen.

Der erste Bauabschnitt soll nach Aufstellung des Bebauungsplans in rund drei bis vier Jahren bebaubar sein, sodass sich Offenburger Unternehmen dort ansiedeln können. Ein weiterer Bauabschnitt dient als Vorratsfläche und soll mittel- bis langfristig bebaut werden.

Die Stadtverwaltung hat genau das geprüft und kommt zu einem klaren Ergebnis: Bliebe der Flugplatz erhalten, könnten nur schmale Restflächen an den Rändern der Landebahn zu Gewerbeflächen entwickelt werden. Insgesamt rund 10,7 Hektar, verteilt auf mehrere kleinteilige, voneinander getrennte Flächen mit unterschiedlichem Zuschnitt. Zu wenig und zu fragmentiert für eine sinnvolle Gewerbeansiedlung. Hinzu kämen starke Höhenbeschränkungen, um Sicherheitsrisiken für den Flugverkehr auszuschließen. Diese Höhenbeschränkungen stünden wiederrum einer effektiven Nutzung der begrenzten vorhandenen Fläche entgegen. Mehr Details zu dieser Variante finden sich in der Gemeinderatsvorlage vom 10. November 2025.

Gewerbeflächenpotenziale

Die Potenzialanalyse erfolgte durch ein unabhängiges Planungsbüro und umfasst die acht bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete: Waltersweier, West, Seewinkel/Unterer Angel, Nord/Holderstock, Rammersweier, Burda, Elgersweier und Zunsweier. Unter Verwendung von Daten und Luftbildern aus allen verfügbaren Quellen sowie durch Begehungen und Abgleich mit Planungsrecht wurden alle Flächen auf Baulücken, Nachverdichtungspotenziale sowie mögliche Unter- und Fehlnutzungen untersucht.

Im Bestand gibt es nur 6,2 ha Baulücken, die noch nicht für konkrete Bauabsichten reserviert sind. Dabei handelt es sich überwiegend um fragmentierte Kleinflächen, die als Entwicklungs- und Erweiterungsflächen für produzierende Mittelständler nicht in Frage kommen. Im Eigentum der Stadt sind davon lediglich 0,57 ha.

Wie hoch ist das Nachverdichtungspotenzial? Das in den bestehenden Gewerbegebieten identifizierte Nachverdichtungspotenzial von 29,7 ha besteht hauptsächlich aus Parkplatzflächen. Diese befinden sich in Privateigentum und sind für die Unternehmen unverzichtbar. Langfristig ist anzustreben, ebenerdige private Parkplatzflächen sukzessive durch Stellplätze in Parkhäusern zu ersetzen. Kleinere Unternehmen könnten sich zusammentun, um gemeinsam ein Quartiersparkhaus zu errichten. Kurzfristig ist dies jedoch nicht realistisch, auf diesem Weg ausreichende Flächenpotenziale zu aktivieren.

Rund 23 ha wurden als mögliche unter- oder fehlgenutzte Flächen identifiziert. Das umfasst Leerstand, Lagerhallen mit geringer Wertschöpfung oder Wohnnutzungen im Gewerbegebiet. Jedoch befinden sich diese Flächen nahezu ausschließlich in Privateigentum und unterliegen baurechtlichem Bestandsschutz, so dass hier kurzfristig keine Nutzungsintensivierung erreicht werden kann.

Nachverdichtung und optimierte Flächennutzung sind unerlässlich für eine ressourcenschonende, nachhaltige Entwicklung. Das Potenzial des Flugplatzareals ist jedoch die einzige Option für eine signifikante Gewerbeflächenerweiterung, da die bestehenden Potenziale sich überwiegend in Privateigentum befinden und kurzfristig nicht aktivierbar sind.

Gegenüber nur 6,2 ha fragmentierter Kleinflächen bietet er 20 ha zusammenhängende, bebaubare Fläche. Das Areal befindet sich vollständig in städtischem Eigentum. Es liegt verkehrstechnisch ideal in kurzer Distanz zu B33 und A5. Gleichzeitig ist es aber aus dem Stadtgebiet auch gut mit dem Fahrrad und künftig mit dem Linienbus erreichbar. Es wird über einen Fernwärmeanschluss und perspektivisch auch über einen Wasserstoffanschluss verfügen. Als Teil des interkommunalen Gewerbegebiets „hoch3″ löst das Gebiet auch Offenburgs vertraglich vereinbarte Bringschuld gegenüber den Partnergemeinden ein.

Natur und Klima

Nein. Weder das von der Stadt beauftragte Gutachten zu Artenschutz und Biotopen noch die Untersuchung im Auftrag der Fliegergruppe haben Smaragdeidechsen auf dem Gelände des Sonderlandeplatzes festgestellt. Nachgewiesen wurden ausschließlich Zaun- und Mauereidechsen. Nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) kommt die Smaragdeidechse im Land ausschließlich am Kaiserstuhl und am angrenzenden Tuniberg vor.

Die Bebauung von rund zwei Dritteln des Sonderlandeplatzes führt dazu, dass in diesem Bereich die Magerwiesen nicht erhalten bleiben können. Hierfür ist ein ökologischer Ersatz an anderer Stelle erforderlich, aber auch möglich.

Das südliche Drittel des Sonderlandeplatzes soll nicht bebaut werden. Dort soll die Landebahn rückgebaut und die Fläche renaturiert werden. Die dort befindlichen Wiesenflächen bleiben daher erhalten und können ökologisch weiter aufgewertet werden.

Die Wiesen des Sonderlandeplatzes dienen als Nahrungshabitat für verschiedene Vogelarten. Bei einer Realisierung des Gewerbegebiets entfallen diese Nahrungshabitate. Hierfür sind Artenschutzmaßnahmen an anderer Stelle erforderlich. Weiter sind die Wiesen Lebensraum für Mauer- und Zauneidechse. Für diese Arten sind daher ebenfalls Ersatzmaßnahmen erforderlich.

Eine gutachterliche Bewertung der GEO-NET Umweltconsulting GmbH zeigt, dass keine relevanten negativen klimatischen Effekte auf angrenzende Wohngebiete zu erwarten sind. Die nächtliche Kaltluftströmung vom Königswald nach Hildboltsweier bleibt erhalten,
da die Vereinsgelände zwischen Wald und Siedlung unbebaut bleiben. Der Luftstrom aus dem Kinzigtal, der sogenannte Kinzigtäler, wird von der Entwicklung unberührt bleiben. Dieser wird Uffhofen auch weiterhin mit einer Kaltluftzufuhr versorgen.

Begrünte Gebäude und zusätzliche Baumpflanzungen sind geplant und verringern zudem die Aufheizung der Flächen während des Tages.

Für Emissionen gelten die strengen Regeln des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für Feinstaub, Schadstoffe, Lärm und Geruch. Zugelassen werden nur Unternehmen mit emissionsarmen Anlagen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Hierdurch werden benachbarte Wohngebiete vor Immissionen geschützt.

Nicht berührt von der Entwicklung sind die Vereinsgelände zwischen Südring und Königswald, die Kleingartenanlage Stockfeld, der Königswald selbst und der Königswaldsee. Dort bleiben Natur und Naherholungsnutzungen erhalten und können noch weiter gestärkt und ausgebaut werden.

Flugplatz und Fliegergruppe

Der Offenburger Flugplatz ist in seiner heutigen Lage seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre in Betrieb. Er umfasst aktuell eine Fläche von 25 ha, was etwa 35 Fußballfeldern entspricht. Eigentümerin und formelle Betreiberin des Flugplatzes Offenburg ist die Stadt Offenburg.

Der Flugplatz Offenburg verfügt über eine Landebahn mit einer nutzbaren Länge von 910 m. Da keine Landebahnbefeuerung und kein Instrumentenlandesystem vorhanden sind, kann nur bei Tageslicht und gutem Wetter geflogen werden.

1996 wurde der Flugplatz durch Gemeinderatsbeschluss zu einem Sonderlandeplatz herabgestuft. Ein Sonderlandeplatz ist ein Flugplatz, auf dem Starts und Landungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers möglich sind. Anders als bei einem Verkehrslandeplatz gibt es keine Betriebspflicht und keine festen Öffnungszeiten.

Die Stadt Offenburg hat den Sonderlandeplatz seit den 1990er Jahren an die Fliegergruppe Offenburg e.V. als Hauptnutzer verpachtet. Die Fliegergruppe ist ein Verein mit rund 200 Mitgliedern und nutzt den Sonderlandeplatz derzeit für den Freizeit- und portflugbetrieb mit Motor- und Segelflugzeugen. Mitglieder betonen zudem das aktive Vereinsleben und die soziale Funktion des Vereins.

Ein weiterer Nutzer ist der Verein Hagelflug Ortenau e.V. Bisher starten bei Hagelgefahr zwei Flugzeuge, künftig ein Flugzeug im Auftrag des Vereins, um Wolken mit Silberiodid zu impfen. Ob dieses Verfahren die Hagelgefahr mindert, ist umstritten; der Verein bewertet es als wirksam. Gelegentlich nutzt die Polizei den Sonderlandeplatz, insbesondere zum Auftanken von Hubschraubern. In den Jahren 2021 bis 2024 gab es jährlich zwischen 0 und 50 Hubschrauberstarts.

Gewerblicher Flugverkehr findet am Sonderlandeplatz Offenburg nur ausnahmsweise und mit Zustimmung der Stadt Offenburg statt. 2024 gab es einen Geschäftsreiseflug, 2025 keinen. Gewerblicher Flugverkehr nutzt stattdessen vor allem den rund 15 Kilometer entfernten Flughafen Lahr. In den Jahren 2021 bis 2024 gab es laut Statistischem Bundesamt am Sonderlandeplatz jährlich zwischen 676 und 3524 Starts, im Schnitt 2 bis 10 Starts pro Tag. Der Anteil des Motorflugs lag zwischen 67 und 88 %, der des Segelflugs zwischen 12 und 33 %.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich, den Sonderlandeplatz künftig stärker durch den Geschäftsreiseverkehr zu nutzen. Mehr Geschäftsreiseverkehr würde die Wohngebiete mit Fluglärm belasten. Mit dem Flughafen Lahr gibt es eine bessere Alternative in geringer Entfernung.

Bei der Entwicklung zu einem Gewerbegebiet muss der Sonderlandeplatz Offenburg aufgegeben werden und eine fliegerische Nutzung kann nicht mehr stattfinden.

Als Alternative ist für den Motorflug mit Flugzeugen und Hubschraubern der Flughafen Lahr geeignet. Mit den Flugplätzen Kehl-Sundheim, Strasbourg-Polygone, Altdorf-Wallburg bei Ettenheim und Baden-Oos gibt es in einer Entfernung von weniger als 40 km vier weitere Flugplätze, die als Alternativstandort – auch für den Segelflug – in Frage kommen.

Der Flughafen Lahr kann auch die Hagelflieger aufnehmen. Je nach Einsatzort ist die Anflugzeit vom Flughafen Lahr geringfügig länger als vom Sonderflugplatz Offenburg. Hubschrauber der Bundespolizei können ebenfalls unproblematisch in Lahr betankt werden.

Die Hagelabwehr kann auch von einem der besser ausgestatteten Flugplätze in der Nähe operieren. Bei einem Umzug der Hagelabwehr auf den 15 km entfernten Flughafen Lahr verlängert sich die Anflugzeit um wenige Minuten. Im Einzelfall kann es, je nach Flugziel, aber auch geringer sein als vom Sonderlandeplatz. Zudem wird die Hagelabwehr ab diesem Jahr statt mit zwei nur noch mit einem Flugzeug betrieben.

Umfeld

Die Vereinsgelände und Einrichtungen bleiben vom Gewerbegebiet unberührt und es wird in keiner Weise in sie eingegriffen.

Der Königswald und der Königswaldsee bleiben unberührt.

Sicherheit und Verkehr

Die Polizei nutzt den Sonderlandeplatz gelegentlich zum Auftanken von Hubschraubern. In den Jahren 2021 bis 2024 gab es jährlich zwischen null und 50 Hubschrauberstarts. Der Sonderlandeplatz ist jedoch nicht der einzige Standort, der dafür in Frage kommt: Von Lahr nach Offenburg benötigt ein Hubschrauber nur vier Flugminuten. Die Sicherheit Offenburgs ist somit nicht vom Fortbestand des Sonderlandeplatzes abhängig.

Die Feuerwehr nutzt derzeit Lagerräume auf dem Gelände des Sonderlandeplatzes und führt dort gelegentlich Übungen durch. Beides lässt sich jedoch ohne Weiteres an andere Standorte im Stadtgebiet verlagern. Ein Wegfall des Sonderlandeplatzes hätte daher keine Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr.

Sowohl das bestehende als auch das neue Ortenau Klinikum verfügen über eigene Hubschrauberlandeplätze. Die Notfallversorgung per Rettungshubschrauber ist damit unabhängig vom Sonderlandeplatz gewährleistet. Zudem liegt der Flugplatz zu weit vom Klinikum entfernt, um für die Notfallrettung eine Rolle zu spielen. Hubschrauber benötigen keine 900 Meter lange Landebahn. Sollte das Gewerbegebiet realisiert werden, wäre es zudem problemlos möglich, einen Hubschrauberlandeplatz in das Gebiet zu integrieren.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids hat keinen Einfluss auf die neue Autobahnauffahrt „Offenburg-Süd“ und den verschiedenen Varianten für den Verlauf des sogenannten Südzubringers. Da es sich um eine Bundesstraße (B33) handeln wird, liegt die Entscheidung bei Bund und Land.

Bürgerentscheid am 08.03.2026