WISSENSWERTES

zum geplanten Gewerbegebiet

Die Nutzung der Flächen unterliegt strengen Standards für Nachhaltigkeit, Lärmschutz und Begrünung. Jedes Gewerbegrundstück muss Grünflächen aufweisen und umfangreichen Pflanzpflichten nachkommen. Bei den Gebäuden sind Fassadenbegrünungen, extensive Dachbegrünung und Photovoltaik vorgesehen. Frei- und Gemeinschaftsflächen werden ebenfalls begrünt: wo heute weite Flächen der Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, werden zukünftig Baumgruppen und Alleen Schatten spenden und die Wärmeentwicklung reduzieren.

Das Foto zeigt das Gewerbegebiet „Erlen“ in Ravensburg – ein mögliches Vorbild für das neue Gewerbegebiet.

Das Gewerbegebiet dient der Erweiterung von Unternehmen aus Offenburg und der Ortenau, also innovativen Mittelständlern mit Fokus auf Maschinenbau, Präzisionsfertigung und Nachhaltigkeitstechnologien – nicht der Schwerindustrie. LKW-intensive Unternehmen wie Speditionen, Verteil- oder Logistikzentren sind ebenfalls ausgeschlossen. Alle Flächen gehören der Stadt, kein Grundstück wird ohne die Aufsicht parlamentarischer Gremien vergeben.

Das Energiekonzept des Gewerbegebiets sieht dank Fernwärme und Photovoltaiknutzung eine möglichst klimaneutrale Versorgung vor. Mit dem geplanten Anschluss an das europäische Wasserstoffnetz in den 2030er kann dann auch der Bedarf an Prozesswärme umweltschonend realisiert werden.

Das Areal profitiert von der Nähe zur A5, B3 und Rheintalbahn. Kurze Wege zu Autobahn senken Lkw-Lasten und vermeiden unnötiges Verkehrsaufkommen und Durchfahrtsverkehr in Wohnbereichen. Der geplante ÖPNV-Anschluss reduziert die PKW-Abhängigkeit der Mitarbeitenden und sorgt dafür, dass das Naherholungsgebiet rund um den Königswald für alle Offenburger*innen einfacher erreichbar wird.

Der Ausbau des Gewerbegebietes wird nicht auf einen Schlag erfolgen, sondern abschnittsweise und angepasst an die konkrete Nachfrage. Überkapazitäten, Leerstand oder Baubrachen wird es nicht geben.

Im Zweckverband Gewerbepark Raum Offenburg hoch3 hat sich die Stadt Offenburg schon 1998 mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald verbindlich auf die gemeinsame Schaffung eines gewerblichen Entwicklungsschwerpunktes geeinigt. Die anderen Gemeinden haben mit der Ansiedlung von 17 Unternehmen bereits einen erheblichen Beitrag geleistet. Offenburg steht in der Bringschuld und wird mit dem Gewerbegebiet nun seiner Rolle als interkommunaler Partner gerecht.

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zu Natur und Klima

Die Naherholungsgebiete Königswald und Königswaldsee sowie die Vereinsgelände nördlich des Königswalds werden durch das geplante Gewerbegebiet nicht beeinträchtigt, sondern bleiben in Gänze erhalten. Durch den Wegfall der zaunumstellten Landebahn und dank neu angelegter, öffentlicher Fuß- und Radwege sowie ÖPNV-Anbindung werden sie für alle besser erreichbar.

Eine von GEO-NET Umweltconsulting GmbH durchgeführte Untersuchung ergab, dass keine negativen klimatischen Auswirkungen auf angrenzende Wohngebiete zu erwarten sind. Die bestehende nächtliche Kaltluftströmung vom Königswald nach Hildboltsweier bleibt intakt, da die Vereinsgelände zwischen Wald und Siedlung unbebaut bleiben und alle entstehenden Gebäude strömungsgünstig angeordnet werden Die aktuell hohe thermische Belastung durch ungehinderte Sonneneinstrahlung auf die weiten Freiflächen des Sonderlandeplatzes am Tage wird durch begrünte Gebäude und neuangepflanzte Bäume verringert.

Die Ergebnisse der Untersuchung stehen als Download zur Verfügung (siehe unten bei „Downloads“).

Flächenversiegelung muss aus ökologischer und klimatologischer Sicht möglichst gering gehalten werden. Im geplanten Gewerbegebiet wird die Versiegelung auf das notwendige Maß begrenzt: Die Grünflächen zu den angrenzenden Stadtteilen bleiben ebenso erhalten wie Teile der Magerwiesen neben der Landebahn. Das südliche Drittel des Landeplatzes wird gar nicht bebaut, die Landebahn wird dort rückgebaut und entsiegelt.

Die Untersuchung des Landschaftsplanungsbüros bhmp zeigt mäßige Auswirkungen einer Bebauung des Sonderlandeplatzes: Einige Arten bzw. Biotoptypen sind betroffen, aber nicht in ihrer Existenz bedroht. Insgesamt können die Effekte gut kompensiert werden, da Ausweichhabitate vorhanden und Ersatz- und Ausgleichsflächen lokal umsetzbar sind.

Die Ergebnisse der Untersuchung stehen als Download zur Verfügung (siehe unten bei „Downloads“).

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zum Sonderlandeplatz

Das 25 Hektar große, für die Öffentlichkeit nicht zugängliche Areal wird gegenwärtig von der Fliegergruppe Offenburg e.V. genutzt. Die rund 200 Mitglieder rekrutieren sich aus Offenburgern und Nichtoffenburgern. Genutzt wird es für Rundflüge, Platzrunden, Privatreisen und Segelflugsport.

Mit den Flugplätzen Kehl-Sundheim, Lahr, Baden-Oos, Altdorf-Wallburg und Freiburg stehen in naher Umgebung potentielle Ausweichmöglichkeiten für Privatflieger mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Auch andere Oberzentren haben ihren Flugplatz bzw. Flughafen oft nicht im Stadtgebiet, sondern im Umland. Bei der Suche eines neuen Standorts für die Vereinsaktivitäten der Fliegergruppe, wird die Stadt aktiv unterstützen.

Der Geschäftsflugbetrieb in Offenburg ist mangels geeigneter Infrastruktur und wegen geringer Nachfrage nicht sinnvoll. In den letzten 24 Monaten gab es lediglich einen Geschäftsflug – das zeigt die Liste an Genehmigungen, die die Stadt für gewerbliche Flüge erteilt.

Ohne kostspielige Investitionen der Stadt in Landebahnbefeuerung, Instrumentenlandesystem und 24/7 Betrieb, etc. kann anders als in Lahr in Offenburg nur tagsüber und bei gutem Wetter geflogen werden. Geschäftsreiseverkehr mit Businessjets verbietet sich aufgrund der Lärmbelastung für Anwohner grundsätzlich. Auf dem Sonderlandeplatz kann hauptsächlich Hobby- und Sportflug betrieben werden.

Der Sonderlandeplatz ist seiner Natur nach für Verkehrsflug oder Frachtflug nicht geeignet und dank des 15 Kilometer entfernten, gut ausgebauten Verkehrslandeplatzes und Sonderflughafens Lahr auch nicht nötig. Eine wirtschaftliche Bedeutung ist nicht auszumachen – das zeigt auch die Liste an Genehmigungen, die die Stadt für gewerbliche Flüge erteilt: In den letzten 24 Monaten gab es lediglich einen Geschäftsflug.

Die heute am Flugplatz ansässigen Hagelflieger können von Flugplätzen in naher Umgebung starten. Die Bedeutung für Rettungs- oder Polizeiflüge ist gegenstandslos, da ausschließlich Hubschrauber eingesetzt werden, die keine Landebahn benötigen. Ebenso unrealistisch ist die hypothetische militärische Nutzung im Eventualfall: Größere Jets und Transportflugzeuge können in Offenburg nicht starten und landen, sehr wohl jedoch in Lahr.

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als Downloads

Die hier zum Download angebotene Skizze zeigt die zu entwickelnden Flächen des Gewerbegebiets, allerdings noch nicht die exakten Gebäudezuschnitte, die von der jeweiligen Nutzung bestimmt werden. Weitere Details wie Rad- und Fußwege sind noch in der Ausarbeitung.

Die Gewerbeflächenpotentialanalyse aus 2022 untersuchte, wo im Stadtgebiet von Offenburg und im GRO-Zweckverbandsgebiet künftig neue Gewerbe- und Industrieflächen entstehen könnten. Dafür wurde das gesamte Stadtgebiet auf denkbare Gewerbeflächenstandorte überprüft. Zusätzlich zu den 4 bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen geplanten Gewerbeflächen wurden weitere 13 mögliche Standorte ermittelt und somit insgesamt 17 Standorte systematisch geprüft und miteinander verglichen – unter anderem nach Kriterien wie Regionalplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehrsanbindung, Landwirtschaft, Wasser, Nähe zu Wohngebieten und Eigentumsverhältnissen. Auf S. 136 der Untersuchung erfolgt eine Gesamtbewertung.

In der Gesamtbewertung auf S. 136 wurden 8 Flächen in einer Gesamtbewertung in eine engere Wahl genommen.

  • Hinter dem Büchert, Elgersweier/Zunsweier
  • Im Krummen Acker, Elgersweier
  • Schutterwälder Straße, Offenburg
  • Im Angeräckerle, Waltersweier
  • GRO Hohberg/Hofweier
  • GRO Offenburg
  • Erweiterung tesa, Bühl
  • Erweiterung Gewerbegebiet Rammersweier, Rammersweier


Die in Frage kommenden Gebiete wurden in Gruppen eingeteilt.  Dabei wurde unterschieden, wie hoch der Planungs- und Entwicklungsaufwand ist, ob die Flächen eher für neue Betriebe oder für Betriebserweiterungen gedacht sind und welche Art von Gewerbe dort möglich ist.

Die Flächen „Hinter dem Büchert“ und „Erweiterung tesa“ grenzen unmittelbar rückwärtig an bestehende Werksgelände von Hansgrohe bzw. tesa und sind daher für mögliche Erweiterungen dieser Unternehmen prädestiniert und reserviert. Die Fläche „Erweiterung tesa“ befindet sich bereits im Eigentum des Unternehmens, dass auf Teilen der Fläche mittlerweile Photovoltaikanlagen für die umweltfreundliche Energiegewinnung errichtet hat.

Die Fläche „Erweiterung Gewerbegebiet Rammersweier“ wird in Kürze ebenfalls zu einem großen Teil durch das Unternehmen Hiwin für eine Werkserweiterung genutzt werden. Die verbleibende kleinere Fläche konnte bisher aus Eigentumsgründen nicht entwickelt werden.

Bei der Fläche „Schutterwälder Straße“ handelt es sich um einen ehemaligen Baumarkt, um eine Fläche der Deutschen Bahn und einen ehemaligen Hartplatz. Die Deutsche Bahn hat jedoch mitgeteilt, dass sie ihr Grundstück auf absehbare Zeit für eigene Zwecke benötigt, so dass es nicht zur Verfügung steht. Der Eigentümer des Baumarkts bemüht sich aktuell um eine neue Nutzung. Da die Fläche unmittelbar an ein Wohngebiet grenzt, ist sie nicht für produzierendes Gewerbe geeignet.

Bei den Flächen „Im Krummen Acker“ in Elgersweier und „Im Angeräckerle“ in Waltersweier handelt es sich mit 4,4 ha und 5,8 ha um kleinere Flächen. Die Grundstücke befinden sich bei der Fläche „Im Krummen Acker“ im Eigentum zahlreicher Privateigentümer, bei der Fläche „Im Angeräckerle“ teils in Privateigentum. Es handelt sich um Entwicklungsflächen begrenzter Größe angrenzend an bestehende Gewerbegebiete. Diese Flächen sollten daher sinnvollerweise vorrangig für die Erweiterung dort bereits ansässiger Betriebe genutzt werden. Auf Grund geringeren Größe lassen sie keine flexible Parzellierung für Neuansiedlungen zu.

Die Fläche „GRO Hohberg / Hofweier“ kann gegenwärtig nicht entwickelt werden, da sie durch die Freihaltetrasse V3 des Südzubringers gequert wird. Auch konnten große Teile der Fläche trotz langjähriger Versuche nicht von Privateigentümern erworben werden, so das bisher keine Entwicklung möglich war.

Bei der Fläche „GRO Offenburg“ mit dem Sonderlandeplatz handelt es sich um die einzige Fläche, bei der sich in großem Umfang Grundstücke in öffentlichem Eigentum befinden, die damit unabhängig von der Mitwirkungsbereitschaft von Privateigentümern entwickelt werden können. Dort ist die Entwicklung von insgesamt 20 ha Gewerbefläche in zwei Bauabschnitten allein auf öffentlichen Flächen möglich. Diese Flächengröße ermöglicht ausreichend große und flexible Grundstückszuschnitte und damit ein Eingehen auf die betrieblichen Anforderungen von Unternehmen. Grundstücke können gezielt an Unternehmen mit guten und zukunftsfähigen Konzepten vergeben werden.

Die Stadt Offenburg hat eine umfassende Potenzialanalyse der bestehenden Industrie- und Gewerbegebiete beauftragt. Die Analyse  untersucht vorhandene Baulücken, Nachverdichtungspotenziale sowie mögliche Unter- und Fehlnutzungen in den acht bestehenden Gewerbegebieten auf der Gemarkung Offenburg. Die Analyse umfasst drei Arbeitsstufen: Analyse, Qualifizierung und Bewertung.

Die Ergebnisse der ersten und zweiten Arbeitsstufe liegen vor und zeigen auf, dass kurzfristig nur sehr wenige Flächen für neue Nutzungen zur Verfügung stehen. Ganz konkret: Nur eine städtische Fläche (0,57 Hektar) ist für die gewerbliche Nutzung frei verfügbar. Weiter werden Nachverdichtungspotentiale auf bereits genutzten Gewerbegrundstücken aufgezeigt, deren Aktivierung mittel- bis langfristig angestrebt wird. Hier finden Sie den Kurzbericht der Ergebnisse zum Download.

Der Verband Region Südlicher Oberrhein hat die Bauflächenreserven in der gesamten Region untersucht. Dabei wurden nicht nur die Potenziale für Gewerbeflächen erfasst, sondern auch für Wohnflächen und gemischte Bauflächen. Der Regionalverband untersuchte dabei nicht nur bereits ausgewiesene Gebiete, sondern auch bisherige Freiflächen, sogenannten Außenentwicklungsflächen.

Für Offenburg hat der Regionalverband in bestehenden Gewerbegebieten 13 Baulücken und Innenpotenziale für gewerbliche Nutzungen mit insgesamt 7,3 ha Fläche ermittelt, wie auf Seite 6 des Ergebnisdokuments dargestellt. Hierbei sind städtische und private Flächen zusammengefasst. Ein Teil dieser Flächen ist bereits für bestimmte Unternehmen reserviert, die dort konkrete Bauabsichten haben, so dass nur noch ein Teil frei verfügbar ist.

Der Regionalverband hat weniger Potenzialflächen ermittelt als die von der Stadt beauftragte Analyse. So hat der Verband beispielsweise private Parkplatzflächen in Gewerbegebieten nicht erfasst, da diese momentan nicht für neue Nutzungen zur Verfügung stehen. In der städtischen Analyse wurden diese Flächen dagegen als langfristiges Entwicklungspotenzial erfasst, dessen Aktivierung angestrebt werden sollte.

Die Analyse des Regionalverbands stellt außerdem dar, dass im Offenburger Flächennutzungsplan insgesamt 48 ha bisher unbebaute Freiflächen im Außenbereich für eine gewerbliche Nutzung ausgewiesen sind. Hierbei handelt es sich vor allem um die Flächen auf und um den Sonderlandeplatz im Südwesten von Offenburg.

Im Rahmen der geplanten Gewerbeflächenentwicklung Königswaldfeld wurde die GEO-NET Umweltconsulting GmbH mit der Untersuchung der klimatischen Auswirkungen auf das Gebiet und die angrenzenden Siedlungsflächen beauftragt. Das Gutachten analysiert insbesondere die Themen Kaltluftströme und thermischer Komfort und bewertet, wie sich die geplante Bebauung auf das lokale Klima auswirkt.

Die Ergebnisse zeigen, dass durch die bauliche Entwicklung keine negativen klimatischen Auswirkungen auf umliegenden Wohngebiete zu erwarten sind. Durch gezielte Maßnahmen wie strömungsparallele Gebäudeanordnung, großzügige Abstandsflächen und Begrünung kann die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Das vollständige Gutachten mit detaillierten Empfehlungen steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

In dieser neuen Version des Gutachtens sind Vergleichsaufnahmen von Ist- und Plan-Situation gegenübergestellt. Inhaltlich sind die Aussagen des Gutachtens unverändert.

Für die geplante Entwicklung im Bereich Königswaldfeld wurde das Landschaftsplanungsbüro bhmp mit einem Gutachten zu Artenschutz und Biotoptypen beauftragt. Untersucht wurden sowohl der Sonderlandeplatz (Bereich C) als auch angrenzende Flächen nordöstlich des Sonderlandeplatzes (Bereich B) hinsichtlich geschützter Tierarten und gesetzlich geschützter Biotoptypen. Parallel wurde durch den Zweckverband Gewerbepark auch eine Kartierung von Flächen außerhalb von Offenburg auf Hohberger Gemarkung beauftragt (Bereich A). Dieser Bereich betrifft nicht den Sonderlandeplatz und die geplante Entwicklung im Bereich Königswaldfeld.

Das Gutachten zeigt, dass verschiedene Vogelarten, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien sowie Lebensräume wie Magerrasen, Flachlandmähwiesen und Feldhecken im Gebiet vorkommen. Bei einer Bebauung sind für betroffene Arten und Biotope entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Das Gutachterbüro ebök hat im Auftrag der Stadt Offenburg eine Handreichung zu energetischen Fragestellungen im Rahmen der geplanten Gewerbeflächenentwicklung Königswaldfeld erstellt. Das Gutachten beleuchtet die Themen Fernwärme, Solarenergie sowie Erdgas und Wasserstoff und zeigt die Perspektiven für eine nachhaltige Energieversorgung im neuen Gewerbegebiet auf.

Im Fokus steht der geplante Anschluss an ein CO₂-neutrales Fernwärmenetz, das schrittweise auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden soll. Zudem werden die umfangreichen Potenziale für Solarenergie auf Dach- und Parkflächen hervorgehoben. Für spezielle Anwendungen wird die künftige Anbindung an das Wasserstoffnetz der Region betrachtet, während ein Anschluss an das Erdgasnetz nicht vorgesehen ist. Das vollständige Gutachten steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

In der Gemeinderatssitzung vom 10. November 2025 wurde der Beschluss für ein Bürgerentscheid gefasst. Die Beschlussvorlage sowie der Beschluss stehen hier zum Download zur Verfügung:

Das Dokument „Zur sogenannten Wolkenimpfung in Deutschland“ stammt aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages. Es bietet einen umfassenden Überblick über die Praxis der Wetterbeeinflussung durch „Cloud Seeding“. Erläutert werden die eingesetzten Methoden, insbesondere der Einsatz von Silberjodid zur Hagelbekämpfung mittels Flugzeugen. Zudem werden die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in verschiedenen Regionen Deutschlands dargestellt. Das Dokument beleuchtet sowohl die Ziele als auch die Risiken und Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen und richtet sich an Interessierte, die sich fundiert über aktuelle Verfahren und wissenschaftliche Bewertungen informieren möchten.

In dem Dokument wird festgehalten, dass die Wirksamkeit der Wolkenimpfung zur Hagelabwehr wissenschaftlich nicht eindeutig belegt ist und umstritten bleibt. Einzelne Erfahrungsberichte deuten auf mögliche Effekte hin, ein abschließender Nachweis fehlt jedoch. Fachleute sehen keine nachweisbaren Effekte in großem Maßstab.

Bürgerentscheid am 08.03.2026